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Lexikon
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der WBS ist eine Bescheinigung, die den Mieter zum Bezug
einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt.
Voraussetzung zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist,
dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Diese Grenzen können von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich sein, betragen jedoch in der Regel 12.000,00 EUR
jährlich für die 1. Person, 6.000,00 EUR für die 2. und je
4.100,00 EUR für jede weitere Person im Haushalt.
Beantragt wird der WBS bei der für den Wohnort des
Wohnungssuchenden zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung, er ist
12 Monate gültig und muss vor Unterzeichnung des Mietvertrages
an den Vermieter übergeben werden.
Im WBS ist angegeben, zum Bezug welcher Wohnung er berechtigt,
wobei sich die Wohnungsgröße nach der Personenzahl der Familie
des Wohnungssuchenden richtet.
Außerdem gibt es spezielle Wohnberechtigungsscheine für
bestimmte Personengruppen (kinderreiche Familien, Senioren
etc.), die dann jeweils zum Bezug speziell geförderter Wohnungen
berechtigen.
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