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Lexikon
Tierhaltung
Die Tierhaltung kann durch Mehrheitsbeschluss
(Wohnungseigentum) oder per Vereinbarung im Mietvertrag
(Mietwohnung) untersagt werden. Wobei Kleintiere (Ziervögel,
Zierfische, Goldhamster u. ä.) nicht unter die Tierhaltung
fallen, sondern grundsätzlich gestattet sind.
Grundsätzlich unzulässig ist eine übermäßige Tierhaltung (z. B.
12 Hunde in einer 2-Zimmer-Wohnung) oder die Haltung/Züchtung
von Schlangen, Ratten, Kampfhunden etc.
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