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Lexikon
Teilungserklärung
Zur Bildung von Teileigentum hat der Eigentümer dem
Grundbuchamt gegenüber eine Erklärung abzugeben, nach der er das
Gebäude in Wohnungseigentum teilt (= Teilungserklärung). Hierzu
sind eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des zuständigen
Bauordnungsamtes und ein Aufteilungsplan erforderlich sowie die
Aufteilung des Grundstückes samt Gebäude in Bruchteilseigentum
(= Miteigentumsanteile).
Die einzelnen Miteigentumsanteile werden sodann im
Wohnungsgrundbuch eingetragen.
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