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Lexikon
Teileigentum
Im Gegensatz zum Sondereigentum, das als Begriff für Räume
steht, die zu Wohnzwecken dienen (= Eigentumswohnung),
bezeichnet das Teileigentum Räume, die nicht zu Wohnzwecken
dienen (z. B. Gewerberäume, Läden). Die gesetzliche Regelung
gilt im übrigen analog.
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