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Lexikon
Tagesordnung
Gemäß WEG müssen alle Punkte, über die in der
Eigentümerversammlung beschlossen werden soll, bereits im
entsprechenden Einladungsschreiben konkret bezeichnet werden.
Unter dem Punkt "Diverses" oder "Verschiedenes" ist eine
Beschlussfassung über wichtige Punkte nicht möglich, da es an
der notwendigen Konkretisierung mangelt. Hier können lediglich
Punkte von untergeordneter Bedeutung beschlossen werden.
Bei einem Verstoß ist ein gefasster Beschluss jedoch nicht
nichtig, sondern lediglich anfechtbar.
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