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Lexikon
Staffelmiete
Hierbei wird eine unterschiedliche Miethöhe für bestimmte
Zeiträume bereits im Mietvertrag vereinbart. Dabei muss die
Miete jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben und
betragsmäßig ausgewiesen sein, die alleinige Angabe einer
prozentualen Erhöhung genügt den Anforderungen nicht. Die
Vereinbarung bedarf zwingend der Schriftform.
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