Lexikon
Sonderumlage
Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Umlage zur
Beseitigung von Liquidationsschwierigkeiten z. B. bei einem
außergewöhnlichen Reparaturbedarf oder zur Heizölbevorratung.
Sie ist von allen Miteigentümern im Verhältnis ihrer
Miteigentumsanteile zu leisten und wird im Jahr des Zuflusses in
die Hausgeldabrechnung eingestellt.
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