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Lexikon
Protokoll
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört es, von jeder
Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, es in Kopie an
alle Miteigentümer zu versenden und das Original dauerhaft zu
verwahren. Es muss Ort, Tag und Zeit der Versammlung enthalten,
die Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Auflistung der
Teilnehmer nebst Miteigentumsanteilen, die Feststellung der
Beschlussfähigkeit sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte nebst
kurzer Darstellung der vorgetragenen Argumente und das jeweilige
Beschlussergebnis.
Das Protokoll ist vom Verwalter, dem Beiratsvorsitzenden (sofern
vorhanden) und mindestens einem teilnehmenden Miteigentümer zu
unterschreiben..
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