Lexikon
Pfandrecht des Vermieters
Dem Vermieter steht grundsätzlich an allen eingebrachten
Gegenständen des Mieters ein Pfandrecht zu, sofern er
Forderungen aus dem Mietverhältnis hat. Das Pfandrecht erstreckt
sich auch auf ein Kfz, welches in die vermietete Garage
eingestellt wurde.
Ausgenommen vom Pfandrecht sind Gegenstände, die dem
persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienen oder die zur
bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung erforderlich sind.
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