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Lexikon
Mietwucher
Mietwucher ist eine Straftat, sofern die Zwangslage,
Unerfahrenheit oder Willensschwäche eines anderen in der Form
ausgebeutet wird, dass Wohnraum zu einem Preis vermietet wird,
der die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50%
überschreitet.
Zivilrechtliche Folge ist nicht die Nichtigkeit des
Mietvertrages, sondern nur der Vereinbarung über die Miethöhe.
Der Mietvertrag wird mit einer angemessenen Miethöhe
aufrechterhalten.
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