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Lexikon
Kleinreparaturen
… auch Bagatellreparaturen genannt. Diese sind, sofern im
Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, bis zu einer bestimmten
Höhe (in der Regel maximal 90,00 EUR je Reparatur) vom Mieter zu
tragen, falls es sich um Schäden an Dingen handelt, die dem
ständigen Zugriff des Mieters unterworfen sind (z. B.
Fenstergriffe, Waschbeckenarmatur).
Sofern eine Reparaturrechnung höher als der vereinbarte
Betrag ausfällt, handelt es sich nicht um eine Kleinreparatur im
Sinne der Vereinbarung, der Mieter hat dann auch keine
anteiligen Kosten (es sei denn, er ist Verursacher) zu tragen.
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