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Lexikon
Kellerräume
Diese sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, können
jedoch, sofern sie abgeschlossen sind, als Nebenräume dem
Sondereigentum zugeordnet werden, es sei denn, sie dienen
zwingend gemeinschaftlichen Aufgaben. Sie dürfen, auch wenn sie
im Sondereigentum stehen, nicht zu Wohnzwecken oder als Büro
genutzt werden.
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