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Lexikon
Kaution
In der Regel ist bei Abschluss eines Mietvertrages eine
Kaution in Höhe von bis zu drei Monats-Kaltmieten durch den
Mieter zu hinterlegen, sofern dies im Mietvertrag ausdrücklich
vereinbart wurde. Diese dient zur Sicherung aller künftigen
Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Die Kaution ist
vom Vermieter getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem
Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger
Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die gesamten
Zinserträge stehen hierbei dem Mieter zu, werden jedoch während
der Dauer der Mietzeit nicht ausgezahlt, sondern erhöhen das
Kautionsguthaben.
Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution nebst angefallener
Zinsen besteht erst nach angemessener Zeit nach Beendigung des
Mietverhältnisses (in der Regel drei bis sechs Monate, je nach
Rechtsprechung), wobei Forderungen aus dem Mietverhältnis,
insbesondere wegen nicht ordnungsgemäßer Übergabe der Mieträume,
und ein Einbehalt wegen noch ausstehender
Betriebskostenabrechnung aufzurechnen sind.
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