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Lexikon
Heizkosten
In der Heizkostenverordnung ist die verbrauchsabhängige
Abrechnung (mindestens 50%, jedoch höchstens 70%) der Heizkosten
zwingend vorgeschrieben, die verbleibenden Kosten werden nach
einem festen Schlüssel (z. B. Wohnfläche oder
Miteigentumsanteile) aufgeteilt.
Umlagefähig sind alle Kosten der gemeinschaftlich betriebenen
Heizungsanlage bzw. Warmwasserversorgungsanlage
(Zentralheizung). Hierzu gehören insbesondere folgende Kosten:
die verbrauchte Energie einschließlich ihrer Lieferung, die
Zähler- und Grundkosten der Energieversorgung, der
Betriebsstrom, die Wartung, die regelmäßige Prüfung und
Einstellung durch den Fachmann (Schornsteinfeger/Heizungsbauer),
die Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die
Abgasmessung, die Anmietung/Wartung der
Verbrauchserfassungsgeräte, die Berechnung und Aufteilung der
angefallenen Kosten.
Grundsätzlich nicht zu den Heizkosten zählen die Kosten für
Reparaturen. Über die Heizkosten ist einmal jährlich abzurechnen.
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