Lexikon
Entlastung des Verwalters
Die Entlastung des Verwalters wird regelmäßig in
der ordentlichen Eigentümerversammlung beschlossen. Der
alleinige Beschluss über die Jahresabrechnung stellt jedoch
bereits eine stillschweigende Entlastung dar.
Ist der Verwalter
für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel das jeweils
abgerechnete Wirtschaftsjahr) entlastet, so ist er für diesen
Zeitraum freigestellt von Ersatzansprüchen, Verpflichtungen und
Erklärungen.
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