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Lexikon
Eigenbedarf
Eigenbedarf ist das berechtigte Interesse des
Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, um die
Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige
seines Haushaltes zu nutzen, wobei hier nur die Nutzung als
Wohnräume, nicht jedoch für gewerbliche Zwecke gemeint ist.
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