| |
|
|
Lexikon
Beirat
Der Beirat ist ein Organ der
Wohnungseigentümergemeinschaft, das nicht zwingend notwendig
ist, aber auf Wunsch der Miteigentümer eingesetzt werden kann.
Er wird durch Mehrheitsbeschluss gewählt. Seine Aufgabe ist es,
den Verwalter zu unterstützen, z. B. bei der Vorbereitung der
Eigentümerversammlung, Mithilfe bei der Ausführung von
Beschlüssen, Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung,
Angebotseinholung und der Information der übrigen Miteigentümer.
|
|
|