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Lexikon
Aufzugskosten
Hierbei handelt es sich um Betriebskosten für
die Wartung und den Betrieb des Aufzuges, nicht jedoch für
Reparaturen.
Die Aufzugskosten sind grundsätzlich von allen Miteigentümern
bzw. allen Mietern zu tragen, nach geltender Rechtsprechung auch
von Eigentümern/Mietern der Erdgeschosseinheiten.
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