Lexikon
Aufteilungsplan
Gemäß WEG ist jeder Teilungserklärung ein
Aufteilungsplan beizufügen, in dem deutlich gekennzeichnet ist,
welcher Raum zu welchem Wohnungseigentum gehört und wo die
Grenzen von Sonder- und Gemeinschaftseigentum verlaufen. Dies
kann entweder der Bauplan sein oder, bei einem bei Aufteilung
bereits bestehenden Gebäude, ein Baubestandsplan.
Dieser
Aufteilungsplan ist als Bestandteil der Teilungserklärung für
jeden Miteigentümer verbindlich.
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